§ 1 Aufgaben und Ziel der Kassenordnung
1. Die Kassenordnung legt die Grundsätze fest, nach denen
- Annahme der Einnahmen
- die Leistung der Ausgaben
- die Verwaltung der Kassenmittel
- die ordnungsgemäße und durch Belege nachweisliche Buchführung
- sowie Konten und Kassenführung
Des Fördervereines der Freiwilligen Feuerwehr Berlin – Hellersdorf e.V. abzuwickeln sind
§ 2 Kontoführung
1. Für die Vereinskasse ist ein Bankkonto zu führen. Auf dieses Konto werden die Mitgliedsbeiträge, Spenden etc. überwiesen. Innerhalb des Vereines sind 4 aus der Vereinsführung (Vereinsvorsitzender, Vereinsvorsitzender V, Schatzmeister, Schatzmeister V.) dazu berechtigt, von denen für die im Verein von Vereinsmitgliedern beschlossenen Transaktionen oder Änderungen bei der Bank durchzuführen.
2. Bei Änderungen betreffend der bestehenden Konten des Vereines ist eine in der Mitgliederversammlung beschlossene Auftragserteilung und mindestens je eine Person aus den Bereichen Vereinsvorsitz und Schatzmeister anwesend sein.
§ 3 Aufgaben des Schatzmeister
1. Die Vereinskasse führt der Kassenwart und sein vom Vorstand benannten Kassenwart V. Sie sind verantwortlich für eine ordnungsgemäße Buchführung und ist Ansprechpartner der Bank. In Zusammenarbeit mit dem Vereinsvorsitzenden sind Sie verantwortlich für die Begleichung offener berechtigter Forderungen Dritter.
2. Die Zuarbeiten bezüglich der Steuererklärung erfolgt durch den Kassenwart und seinem Vertreter
§ 4 Kassenprüfer
1. Die Vereinskasse wird jährlich durch die Revisionskommission überprüft, die aus zwei Mitgliedern des Vereins besteht. Diese Funktion darf nicht von Vorstandsmitgliedern ausgeübt werden. Die Revisionskommission gibt auf der Mitgliederversammlung ihren Bericht über die Kassenprüfung ab.
§ 5 Die Vereinsbeiträge
1. Die Vereinsbeiträge sind auf der Mitgliederversammlung festzulegen (§ 6 der Satzung).
§ 6 Die Ausgaben
1. Die Ausgaben werden in der Vereinssatzung § 2 Zweckbestimmung dokumentiert.
2. Monatliche Ausgaben des Vorstandes die den Wert von 100 Euro nicht überschreiten, bedürfen keiner Abstimmung durch eine Mitgliederversammlung, jedoch ist der Vereinsvorstand sowie der Kassenwart darüber in Kenntnis zu setzen.
3. Ausgaben bis zu 300 Euro pro Halbjahr, bedürfen einer im Vereinsvorstand schriftlich dokumentierten Abstimmung mit einer einfachen Mehrheit. Dieser im Vereinsvorstand getroffene Beschluss ist den Vereinsmitgliedern bei der nächsten Mitgliederversammlung mitzuteilen.
4. Ausgaben, die eine Höhe von 100,00 EUR monatlich oder 300 Euro pro Halbjahr überschreiten, sind von der Mitgliederversammlung zu bestätigen.
§ 7 Budget und Kassenführung der Feldküche
Jeder Einsatz der Feldküche ist mit der einfachen Mehrheit im Vorstand des Fördervereins zu genehmigen. Die Genehmigung löst für diese Veranstaltung automatisch ein Budget von 750€ aus. Dieses dient der Beschaffung von Lebensmitteln für den Betrieb sowie der Durchführung kleinerer Instandhaltungen.
Das Budget wird vom Kassenwart des Vereins verwaltet. Nach jeder Veranstaltung erfolgt eine vollständige Abrechnung aller Feldküchenkasse mit dem Kassenwart, um eine transparente und ordnungsgemäße Buchführung sicherzustellen.
§ 8 Betrieb und Verwaltung der Feldküche
Der Betrieb der Feldküche wird durch das Feldküchenteam organisiert. Die Funktion des „Chef de Cuisine“, der für die Koordination des Einsatzes verantwortlich ist, bestimmt der Leiter AG Feldküche. Er kann Aufgaben delegieren und eine Vertretung bestimmen.
Reparaturmaßnahmen an der Feldküche über 250€, sind dem Vereinsvorstand anzuzeigen und ebenfalls mit der einfachen Mehrheit im Vorstand des Fördervereins zu genehmigen.
Die Feldküchenkasse unterliegt der jährlichen Kassenprüfung des Vereins. Einnahmen und Ausgaben sind ordnungsgemäß zu dokumentieren.
§ 9 Anhang
1. Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Berlin-Hellersdorf e.V. fördert sportliche Feuerwehrwettkämpfe (Von der Feuerwehr organisierte Wettkämpfe) in Berlin und übernimmt 50% der Startgebühren.
Die vorstehende Kassenordnung wurde am 29. März 2025 von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Diese Kassenordnung wurde nach einem Beschluss innerhalb der Mitgliederversammlung vom 05.03.2016 aktualisiert.
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