Teilnahmebedingungen am FDBH ErnteDANKfest
Wir freuen uns über die Teilnahme von Vereinen, Initiativen, Gewerbetreibenden und privaten Ausstellenden.
Damit das Erntedankfest für alle Beteiligten gut vorbereitet, sicher und angenehm verläuft, gelten folgende Bedingungen:
1. Anmeldung und Platzbestätigung
Die Anmeldung ist bis zum 25.09.2026 über das Anmeldeformular möglich.
Mit dem Absenden der Anmeldung besteht noch kein Anspruch auf einen Standplatz. Die verbindliche Platzbestätigung erfolgt per E-Mail. Der Standplatz wird durch den Veranstalter unter Berücksichtigung des Gesamtkonzepts, der verfügbaren Fläche sowie organisatorischer und sicherheitsrelevanter Anforderungen vergeben.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Standort besteht nicht. Die Weitergabe oder Untervermietung eines bestätigten Standplatzes ist nur nach vorheriger Abstimmung möglich.
2. Zugelassene Angebote
Willkommen sind insbesondere:
regionale und saisonale Produkte,
Kunsthandwerk und selbst hergestellte Waren,
Speisen und Getränke,
Informations- und Aktionsstände von Vereinen und Initiativen,
familienfreundliche Mitmachangebote.
Nicht zugelassen sind rechtswidrige Waren, Waffen, Feuerwerkskörper, jugendgefährdende Inhalte, diskriminierende oder extremistische Materialien sowie Produkte, die nicht zum Charakter eines familienfreundlichen Erntedankfestes passen.
Der Verkauf von Alkohol, die Durchführung von Gewinnspielen oder Tombolas sowie der Einsatz von Musik- oder Lautsprecheranlagen müssen bei der Anmeldung angegeben und ausdrücklich bestätigt werden.
3. Standgröße und Ausstattung
Die maximale Standtiefe beträgt 3 Meter. Die Standbreite wird in Einheiten von jeweils 3 Metern vergeben.
Die gewünschte Größe sowie alle Aufbauten, Vordächer oder seitlichen Erweiterungen müssen vollständig in der Anmeldung angegeben werden. Nachträgliche Erweiterungen sind nur möglich, wenn ausreichend Fläche vorhanden ist und der Veranstalter zustimmt.
Eigene Stände, Pavillons und Aufbauten müssen standsicher, wetterfest und ausreichend beschwert sein. Flucht- und Rettungswege sowie angrenzende Standflächen sind jederzeit freizuhalten.
Sofern ein Standaufbau durch den Veranstalter bereitgestellt wird, fällt hierfür zusätzlich zur Standgebühr eine Mietgebühr an.
4. Aufbau, Marktzeiten und Abbau
Der Aufbau ist am Veranstaltungstag ab 08:00 Uhr möglich.
Alle Stände sollen bis spätestens 11:30 Uhr vollständig aufgebaut und betriebsbereit sein. Fahrzeuge müssen die Marktfläche anschließend verlassen und auf den vorgesehenen Flächen abgestellt werden.
Der Markt findet von 12:00 bis 18:00 Uhr statt. Die Stände sind während dieser Zeit durchgehend zu betreiben.
Ein Abbau vor 18:00 Uhr ist nicht vorgesehen. Der vollständige Abbau muss bis 20:00 Uhr abgeschlossen sein.
5. Strom, Wasser und offene Flammen
Ein Stromanschluss kann nach vorheriger Anmeldung bereitgestellt werden. Der genaue Bedarf, die benötigte Leistung und die Anschlussart müssen im Anmeldeformular angegeben werden. Nicht angemeldete Strombedarfe können vor Ort möglicherweise nicht berücksichtigt werden.
Verlängerungskabel, Mehrfachsteckdosen und elektrische Geräte müssen betriebssicher und für den vorgesehenen Einsatz geeignet sein.
Ein Wasseranschluss wird nicht bereitgestellt. Teilnehmende, die Wasser für die Zubereitung von Lebensmitteln oder für Hygienemaßnahmen benötigen, müssen selbst für eine ausreichende Versorgung mit geeignetem Wasser sorgen.
Offene Flammen, Gasheizgeräte, Feuerschalen, Kerzen und vergleichbare Wärme- oder Feuerquellen sind nicht erlaubt.
6. Lebensmittel und Getränke
Wer Speisen oder Getränke anbietet, ist für die Einhaltung der geltenden Hygiene-, Kennzeichnungs- und Lebensmittelvorschriften selbst verantwortlich.
Dazu gehören insbesondere eine geeignete Kühlung, hygienische Arbeitsabläufe, Informationen zu Allergenen sowie alle gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungen oder Nachweise.
Lebensmittelstände müssen geeignete Möglichkeiten zur Handhygiene sowie ausreichend eigene Abfallbehälter vorhalten.
7. Gebühren und Zahlung
Die Standgebühr richtet sich nach der im Anmeldeformular ausgewählten Kategorie.
Standkategorien
- Handwerk und Kunstgewerbe
- Regionale Produkte und Direktvermarktung
- Handel und Verkaufsstand
- Gewerblicher Informationsstand ohne Verkauf
- Gemeinnütziger Verein oder Initiative
- Kinder- oder Mitmachangebot
- Speisen und Imbiss
- Getränke und Ausschank
- Speisen und Getränke
- Kaffee, Kuchen und Süßwaren
- Sonstiges
Für einen durch den Veranstalter bereitgestellten Standaufbau fällt zusätzlich die jeweils ausgewiesene Mietgebühr an.
Die vollständige Zahlung muss spätestens bis zum 25.09.2026 erfolgen. Die Zahlungsinformationen werden mit der Platzbestätigung beziehungsweise Rechnung übermittelt.
8. Rücktritt und Nichtteilnahme
Eine Absage muss möglichst frühzeitig in Textform erfolgen.
Bei einer Absage bis zum 25.09.2026 werden bereits gezahlte Standgebühren erstattet. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung, da Standfläche und Organisation zu diesem Zeitpunkt verbindlich eingeplant sind.
Kann ein geeigneter Ersatzstand zugelassen werden, kann der Veranstalter im Einzelfall eine abweichende Regelung treffen.
9. Wetter und Absage der Veranstaltung
Das Erntedankfest ist grundsätzlich eine Freiluftveranstaltung und findet auch bei wechselhaftem Wetter statt. Alle Stände müssen entsprechend wetterfest vorbereitet sein.
Bei einer konkreten Gefährdung kann der Veranstalter den Aufbau unterbrechen, einzelne Angebote untersagen oder die Veranstaltung ganz oder teilweise absagen. Wird die gesamte Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt, werden bereits gezahlte Stand- und Mietgebühren erstattet. Weitergehende eigene Aufwendungen können nicht übernommen werden.
10. Sicherheit und Verantwortung
Jeder Teilnehmende ist für den eigenen Stand, die angebotenen Waren, eingesetzte Geräte sowie das Verhalten der eigenen Helferinnen und Helfer verantwortlich.
Ein für das jeweilige Angebot angemessener Haftpflichtversicherungsschutz ist sicherzustellen. Anweisungen des Veranstalters zu Sicherheit, Standaufbau, Zufahrten und Rettungswegen sind zu beachten.
Der Veranstalter kann Angebote oder Aufbauten untersagen, wenn von ihnen eine Gefahr ausgeht oder sie erheblich von den Angaben in der Anmeldung abweichen.
11. Sauberkeit und Abfall
Der Standplatz ist während der Veranstaltung sauber zu halten und nach dem Abbau vollständig sowie besenrein zu hinterlassen.
Abfälle, Verpackungsmaterialien und nicht verkaufte Waren sind selbst mitzunehmen, sofern keine andere Regelung mitgeteilt wird.
Entstehende Verschmutzungen oder Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.
12. Datenschutz
Die im Rahmen der Anmeldung übermittelten Daten werden zur Bearbeitung der Standanmeldung, zur Organisation der Veranstaltung und zur notwendigen Kommunikation verwendet.
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Internetseite.
Mit dem Absenden der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt.
